Das Mainzer Gesundheitsministerium hat sich auf Nachfrage zu dem Fall des im Zeller Krankenhaus verstorbenen Corona-Infizierten geäußert.
Demnach beruhten die Ausnahmen von der Testpflicht für vollständig geimpfte Menschen, die im Zeller Krankenhaus zum Zeitpunkt des Vorfalls galten, unmittelbar auf Bundesrecht. Als vollständig geimpft galt bis zu diesem Samstag, 1. Oktober, wer mindestens zweifach geimpft ist oder einmal geimpft ist und eine Corona-Infektion mittels Antikörper- oder PCR-Test vor dem ersten Piks oder per PCR-Test nach der ersten Impfung nachweisen konnte.