Kreis Cochem-ZellLüften zur Minderung des Infektionsrisikos12.11.2020, 12:00 UhrDie Handreichung „Lüften und Raumlufthygiene in Schulen in Rheinland-Pfalz“ (Stand: 7. Oktober) sieht vor, Unterrichtsräume wie folgt zu lüften:vor Unterrichtsbeginn,während des Unterrichts: grundsätzlich nach 20 Minuten,in den Pausen (Dauer abhängig von der Außentemperatur),nach der Raumnutzung (Unterrichtsende). Artikel teilen Artikel teilen Ressort und SchlagwörterKreis Cochem-Zell