Lüften zur Minderung des Infektionsrisikos

Die Handreichung „Lüften und Raumlufthygiene in Schulen in Rheinland-Pfalz“ (Stand: 7. Oktober) sieht vor, Unterrichtsräume wie folgt zu lüften:

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  • vor Unterrichtsbeginn,
  • während des Unterrichts: grundsätzlich nach 20 Minuten,
  • in den Pausen (Dauer abhängig von der Außentemperatur),
  • nach der Raumnutzung (Unterrichtsende).

Dort heißt es auch, für die „Einhaltung einer hygienisch unbedenklichen Innenraumluft ist ein gesundheitlich-hygienischer Leitwert von 1000 ppm CO2 der Innenraumluft als Mittelwert über die Dauer einer Unterrichtsstunde einzuhalten“. Wobei ppm für Parts per Million (Teilchen pro Million) steht. Weiter: „Eine CO2-Konzentration kleiner 1000 ppm schützt nicht grundsätzlich vor der Infektion mit SARS-CoV-2. Umgekehrt weisen aber CO2-Konzentrationen deutlich oder dauerhaft größer als 1000 ppm in Unterrichtsräumen auf ein unzureichendes Lüftungsmanagement hin.“ dad