Vor dem Koblenzer Landgericht musste sich ein 34-jähriger Mann von der Mosel verantworten, weil er wiederholt mit Betäubungsmitteln gehandelt und diese konsumiert hat. Foto: Sascha Ditscher Sascha Ditscher
Koblenz/Ulmen. Was der 34 Jahre alte Angeklagte aus einem Moseldorf im Kreis Mayen-Koblenz wenige Stunden vor der Urteilsverkündung in Sitzungssaal 102 des Koblenzer Landgerichts sagt, rührt durchaus emotional an: „Ich liebe meine Familie, und ich bin bereit zu kämpfen, alles dafür zu tun, dass ich das nie wieder mache.“ Mit „das“ ist der unerlaubte und gewerbsmäßige Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemeint. Unter anderem in Ulmen hat der Familienvater, wie er selbst zu Prozessbeginn einräumte, für 150 Euro 30 Gramm Amphetamin erworben. Doch seine Drogengeschäfte führten ihn beispielsweise auch in den Neuwieder Stadtteil Engers. Und in seinem Heimatdorf florierte der Handel offenbar, auch wenn die Betäubungsmittel in Chats mit Kunden als Kaffee oder Tee getarnt waren. Trotz aller Beteuerungen des Angeklagten zu Besserung und Umkehr stehen am Ende des zweitägigen Prozesses – zwei Gesamtfreiheitsstrafen zusammengenommen – vier Jahre und drei Monate Haft. Die Chance, zumindest einen Teil davon in Therapie zu verbringen, könnte aber dennoch weiterhin bestehen.
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Obwohl er wegen ähnlicher Vergehen schon Gefängnisse von innen gesehen hatte, nahm der Moselaner den Handel mit Betäubungsmitteln nach einer Haftentlassung im Oktober 2018 nach Überzeugung des Gerichts wieder auf. Von Oktober 2018 bis Herbst 2020 habe es sogar einen Handel gegeben, obwohl der Angeklagte in diesem Zeitraum nach eigenen Angaben selbst keine Drogen konsumiert haben will, hielt der Vorsitzende Richter Rupert Stehlin dem jungen Mann ...