Landgericht hebt Cochemer Urteil auf: Freispruch für Leiter einer Mahnwache in Büchel
Von Dieter Junker
Im Vorfeld der Berufungsverhandlung gegen Ernst-Ludwig Iskenius (vorne in der Mitte) gab es vor dem Landgericht in Koblenz eine Mahnwache der Friedensbewegung.Foto: Dieter Junker
Das Landgericht Koblenz hat einen 69-jährigen Arzt aus Mecklenburg-Vorpommern aus Mangeln an Beweisen vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Versammlungsrecht freigesprochen. Damit hob es das Urteil des Cochemer Amtsgerichts auf, das den Arzt zu einer Geldstrafe verurteilt hatte. Der Angeklagte war Versammlungsleiter einer Mahnwache im Sommer 2018, in deren Anschluss es zu einer Blockade des Fliegerhorstes Büchel gekommen war.
Lesezeit: 2 Minuten
Im Kern ging es um die Frage, wie weit die Aufgaben eines Versammlungsleiters bei einer angemeldeten Veranstaltung gehen. In diesem Fall hatte der Arzt Ernst-Ludwig Iskenius im Rahmen einer Aktionswoche der Friedensbewegung mehrere Aktionen, darunter auch eine Mahnwache vor dem Haupttor des Fliegerhorstes angemeldet. Nach anderthalb Stunden erklärte er die ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.