Die Verleihung von Ehrenpreisen und Staatsehrenpreisen
Staatsehrenpreise stiftet das Land. Ihre Anzahl hängt davon ab, wie viele Auszeichnungen der Landesprämierung (die auf den Flaschen sichtbaren Kammerpreismünzen in Gold, Silber und Bronze) in den Anbauregionen im Jahresverlauf vergeben wurden. Für einen Staatsehrenpreis qualifiziert sich ein Betrieb, der einen entsprechenden Kriterienkatalog vollständig erfüllt.
Beispielsweise muss ein Betrieb eine Mindestanzahl von Weinen bei der Landesprämierung anstellen, die von der jeweils bewirtschafteten Rebfläche abhängig ist. Zudem wird berücksichtigt, dass er eine Mindestmenge, bezogen auf seine Erntemeldung, anstellt. Ein Betrieb, der innerhalb von zehn Jahren fünf Staatsehrenpreise erhält, bekommt den Großen Staatsehrenpreis – wie ihn das Ernster Weingut Lönartz-Thielmann nun schon zum zweiten Mal entgegennehmen durfte. dad