Männliche Küken, weibliche Küken. Letztere haben nach der gängigen Praxis des Kükenschredderns Glück – sie dürfen weiterleben, um Eier zu legen. Das Bundesverwaltungsgericht hat dieser Praxis keinen endgültigen Riegel vorgeschoben, sondern ein Ultimatum gesetzt. Foto: dpa/Bernd Wüstneck dpa/Bernd Wüstneck
Cochem-Zell. Vor Kurzem machte das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum „Kükenschreddern“ von sich reden – den Betrieben wurde ein Ultimatum gesetzt und der Druck erhöht, Alternativen zu finden. Das Urteil zeigt: Bald könnte diese Praxis zum Töten männlicher Küken sogar gänzlich verboten werden. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner begrüßt indes die Entscheidung des Gerichts. Wie schätzen lokale Ansprechpartner das Urteil ein?
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„Der Tierschutz sollte und muss für alle Beteiligten an erster Stelle stehen“, sagt Michael Schlägel, Geschäftsführer des Bauern- und Winzerverbandes Cochem-Zell. Daher begrüße man im Verband das Urteil und hofft, dass Politik und Forschung nun praxisreife Methoden zur Früherkennung im Ei, ob das Küken männlich oder weiblich ist, vorlegen.