Männliche Küken, weibliche Küken. Letztere haben nach der gängigen Praxis des Kükenschredderns Glück – sie dürfen weiterleben, um Eier zu legen. Das Bundesverwaltungsgericht hat dieser Praxis keinen endgültigen Riegel vorgeschoben, sondern ein Ultimatum gesetzt.Foto: dpa/Bernd Wüstneck
Vor Kurzem machte das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum „Kükenschreddern“ von sich reden – den Betrieben wurde ein Ultimatum gesetzt und der Druck erhöht, Alternativen zu finden. Das Urteil zeigt: Bald könnte diese Praxis zum Töten männlicher Küken sogar gänzlich verboten werden. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner begrüßt indes die Entscheidung des Gerichts. Wie schätzen lokale Ansprechpartner das Urteil ein?
Lesezeit: 2 Minuten
„Der Tierschutz sollte und muss für alle Beteiligten an erster Stelle stehen“, sagt Michael Schlägel, Geschäftsführer des Bauern- und Winzerverbandes Cochem-Zell. Daher begrüße man im Verband das Urteil und hofft, dass Politik und Forschung nun praxisreife Methoden zur Früherkennung im Ei, ob das Küken männlich oder weiblich ist, vorlegen.
Schlägel betont ...
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Im Kreis Cochem-Zell gibt es nach Angaben der Kreisverwaltung 520 Geflügelhalter. Davon sind 420 Hühnerhalter. Von diesen haben sechs Betriebe mehr als 100 Tiere.
„Unser System lässt keine Unterscheidung in Aufzuchtbetriebe für Küken zu“, teilt die Kreisverwaltung auf RZ-Nachfrage mit. Einen solchen Aufzuchtbetrieb gebe es nach Kenntnis der Verwaltung jedoch nicht. drü