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Cochem-Zell
Kükenschreddern: Urteil geht nicht weit genug
Männliche Küken, weibliche Küken. Letztere haben nach der gängigen Praxis des Kükenschredderns Glück – sie dürfen weiterleben, um Eier zu legen. Das Bundesverwaltungsgericht hat dieser Praxis keinen endgültigen Riegel vorgeschoben, sondern ein Ultimatum gesetzt. Foto: dpa/Bernd Wüstneck
„Der Tierschutz sollte und muss für alle Beteiligten an erster Stelle stehen“, sagt Michael Schlägel, Geschäftsführer des Bauern- und Winzerverbandes Cochem-Zell. Daher begrüße man im Verband das Urteil und hofft, dass Politik und Forschung nun praxisreife Methoden zur Früherkennung im Ei, ob das Küken männlich oder weiblich ist, vorlegen.
Schlägel betont ...