Cochem-Zell. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage des Kreises Cochem-Zell gegen den Kreis Neuwied wegen der Übernahme von Schülerbeförderungskosten abgewiesen.
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Cochem-Zell. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage des Kreises Cochem-Zell gegen den Kreis Neuwied wegen der Übernahme von Schülerbeförderungskosten abgewiesen. Der Kreis Cochem-Zell hat nach Ansicht des Gerichts keinen Anspruch auf Kostenerstattung.