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Hauroth

Krawall in Hauroth? Das sagen die Beschuldigten

Von David Ditzer
Diese Frauen und Männer feierten am 14. Juli in einer Hütte am Ortsrand von Hauroth ein Party. Sie endete in einem Polizeieinsatz, bei dem Polizisten verletzt worden sein sollen. Ein Warnschuss fiel. Was in dieser Nacht der Gewalt wirklich geschah, sollen Ermittler der Polizei Mayen klären. Kürzlich wurde das Auto eines Ermittlers mit einer Nachricht beschädigt, die auf die Vorkommnisse von Hauroth verweist. Doch wer war es, und was war das Motiv?  Foto: Archiv Ditzer
Diese Frauen und Männer feierten am 14. Juli in einer Hütte am Ortsrand von Hauroth ein Party. Sie endete in einem Polizeieinsatz, bei dem Polizisten verletzt worden sein sollen. Ein Warnschuss fiel. Was in dieser Nacht der Gewalt wirklich geschah, sollen Ermittler der Polizei Mayen klären. Kürzlich wurde das Auto eines Ermittlers mit einer Nachricht beschädigt, die auf die Vorkommnisse von Hauroth verweist. Doch wer war es, und was war das Motiv? Foto: Archiv Ditzer

Der Schreck sitzt tief. „Ich bin geschockt von dem ganzen Vorfall, vor allem durch den Schuss, der da abgefeuert worden ist“, erzählt Jeanette Priwall aus Masburg am Mittwochabend vor einer blechverkleideten Hütte am südöstlichen Ortsrand des Eifeldorfes Hauroth. Das Projektil sei „in die Theke rein, wo die meisten Menschen standen und wir auch dahintersaßen.“ In besagter Hütte feierte Priwall in der Nacht zum vergangenen Sonntag mit Freunden. Bis ein größerer Einsatz der Polizei am frühen Morgen die Party jäh beendete. Bei dem Einsatz sollen Polizisten beleidigt, körperlich attackiert und verletzt worden sein (die RZ berichtete). Doch die Feiernden, unter ihnen der „Rädelsführer“ der angeblichen Gewaltakte gegen die Polizei, stellen das Geschehen in großen Teilen anders dar.

Lesezeit: 3 Minuten
Spätestens als in der engen Hütte der Warnschuss fällt, bekommt es auch Stefan Thönnes aus Hauroth schlicht mit der Angst zu tun. Zu seinem vorangegangenen Verhalten sagt er: „Ja, ich habe die Polizisten beleidigt, was mir im Nachhinein auch sehr leidtut.“ Das war ihm zufolge allerdings circa eine Stunde zuvor, ...
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Zum Schusswaffengebrauch bei Polizeieinsätzen

Für den Schusswaffengebrauch setzt das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz des Landes enge Grenzen (Paragrafen 63, 64, 65). Erst recht gilt dies für den Gebrauch derselben gegen Personen, der überhaupt nur zulässig ist, „wenn der Zweck nicht durch Schusswaffengebrauch gegen Sachen erreicht werden kann“. Die Polizei hat im Einsatz stets „das mindeste Mittel einzusetzen“, das für den jeweils beabsichtigten Zweck ausreicht, erläutert Gerhard Jung, Vorsitzender der Bezirksgruppe Koblenz bei der Gewerkschaft der Polizei.

Ein Warnschuss etwa sei ein milderes Mittel als der Einsatz eines Elektroschockers. dad
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