Kommentar: FWG-Vorstoß zu Zells VG-Neubau nährt unseriöse Unterstellungen
Keine Frage: Angesichts berechneter Baukosten von 11,6 Millionen Euro für das geplante neue Dienstgebäude der VG Zell ist es berechtigt, die Frage zu stellen: Kann sich die VG, zu der außer der Stadt noch 23 Ortsgemeinden gehören, eine solche finanzielle Belastung überhaupt leisten. Schließlich würde – bei einem angenommenen Eigenanteil der VG von acht Millionen Euro – die VG-Umlage mittel- bis langfristig um circa zwei Punkte steigen. Womit sie – dem Büroleiter zufolge – immer noch unter der Umlage in vergleichbaren anderen VGs läge. Allein: Das alles sind ungelegte Eier. Zu diesem Zeitpunkt ist der Vorstoß der FWG unklug und unverständlich.
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Was er nämlich unter anderem infrage stellt: zehn Jahre intensiver und kostspieliger Planungen, einen gemeinsam beschrittenen Weg von Stadt und VG, einen Grundstückstauschvertrag, zwei eng miteinander verzahnte Planungswettbewerbe. Und vor allem: die Zukunft der Zeller Altstadt. Diese zu beleben und sie am Leben zu halten, ist klares Ziel der Landesplanung. ...
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