Hintergrund: Das System der Sicherstellungszuschläge
Wichtigste Voraussetzung für einen Sicherstellungszuschlag ist die Unverzichtbarkeit einer Klinik – wenn also durch den Wegfall der Klinik mehr als 5000 Bürger länger als 30 Autominuten fahren müssten, um eine Chirurgie, eine Innere Abteilung und eine Notfallversorgung zu erreichen. Zweite Voraussetzung ist laut Bundesvorgaben, dass im Versorgungsgebiet einer Klinik weniger als 100 Einwohner pro Quadratkilometer leben. Auf dieser Grundlage erhalten ab 2020 sieben Kliniken im Land Zuschläge in Höhe von je 400 000 Euro – Adenau, Idar-Oberstein, Zell, Cochem, Meisenheim, Prüm und Bitburg.
Laut Landesverordnung reicht es künftig, wenn im Versorgungsgebiet einer Klinik weniger als 100 Einwohner pro Quadratkilometer leben. Dadurch erhalten acht weitere Kliniken Zuschläge, die noch ausgehandelt werden müssen: Nastätten, Kirn, Simmern, Wittlich, Altenkirchen/Hachenburg, Hermeskeil, Saarburg und der Standort Kusel des Westpfalz-Klinikums. ck