Plus
Dohr

Klimanotstand in Cochem: Ratsmitglieder reden sich die Köpfe heiß

Von Dieter Junker
Die Idylle trügt. Auch in der Region kann man die Folgen des Klimawandels beobachten. Hier will die VG Cochem nun tätig werden.  Foto: Kevin Rühle
Die Idylle trügt. Auch in der Region kann man die Folgen des Klimawandels beobachten. Hier will die VG Cochem nun tätig werden. Foto: Kevin Rühle

Die Verbandsgemeinde Cochem erkennt als erste Gebietskörperschaft im Kreis den Klimanotstand an und sieht die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als eine Aufgabe von höchster Priorität an. Mit den Stimmen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen änderte der Verbandsgemeinderat bei seiner Sitzung in Dohr die Hauptsatzung. Danach müssen künftig alle Anträge und Beschlüsse auf ihre Umwelt- und Klimaverträglichkeit überprüft werden. Kritik gab es in einer hitzigen und emotionalen Debatte von SPD und FWG, die den Beschluss als unausgegoren bezeichneten.

Lesezeit: 3 Minuten
„Es ist nicht 5 vor 12, sondern es ist schon nach 12“, warnte Grünen-Fraktionssprecher Horst Pullich. „Wir sind schon mitten im Klimawandel und spüren die Auswirkungen schon jetzt vor Ort“, mahnte er und forderte, nicht jetzt auf Berlin zu warten, sondern zu handeln. Dazu gehöre, dass der VG-Rat künftig alle ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
  • 4 Wochen für nur 99 Cent testen
  • ab dem zweiten Monat 9,99 €
  • Zugriff auf alle Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
E-Paper und
  • 4 Wochen gratis testen
  • ab dem zweiten Monat 37,- €
  • Zugriff auf das E-Paper
  • Zugriff auf tausende Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
Bereits Abonnent?

Fragen? Wir helfen gerne weiter:
Telefonisch unter 0261/9836-2000 oder per E-Mail an: aboservice@rhein-zeitung.net

Oder finden Sie hier das passende Abo.

Anzeige

Hintergrund: Klimanotstand

Der VG-Rat hat den Klimanotstand anerkannt. Laut neuer Hauptsatzung soll nun jeder Beschluss auf seine Klimaverträglichkeit hin überprüft werden. Das Ergebnis soll auf den Beschlussvorlagen mitgeteilt werden.

Sofern eine negative Klimaauswirkung festgestellt wird, muss dies in Zusammenarbeit mit einem Klimaschutzbeauftragten in der jeweiligen Beschlussvorlage dargestellt werden. Zudem wird es jährlich einen Bericht über Fortschritte und Probleme bei der Reduktion von Emissionen geben. dj
Meistgelesene Artikel