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Mörsdorf/Neustadt

Klage wegen Umsatzsteuer auf Parkgebühren für Geierlay: Mörsdorf gewinnt Prozess am Finanzgericht

In und um das Dorf hat die Gemeinde mehrere Parkplätze für Geierlay-Besucher eingerichtet.  Foto: Thomas Torkler
In und um das Dorf hat die Gemeinde mehrere Parkplätze für Geierlay-Besucher eingerichtet. Foto: Thomas Torkler

Mit Urteil vom 23. Februar 2021 (3 K 1311/19) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass die Ortsgemeinde Mörsdorf die in den Baukosten für die Errichtung der Hängeseilbrücke Geierlay und des Besucherzentrums enthaltene Umsatzsteuer (Vorsteuer) von der Umsatzsteuer abziehen kann, die die Gemeinde wegen der Einnahmen aus dem dafür errichteten Parkplatz an das Finanzamt abzuführen hat.

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Die Ortsgemeinde Mörsdorf hatte die Hängeseilbrücke unter Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel als touristischen Anziehungspunkt in der Gemeinde errichtet. Die Inanspruchnahme der Fördermittel schloss die Erhebung eines Eintrittsgeldes für die Begehung der Brücke aus. Dennoch erzielte die Gemeinde bisher erhebliche Einnahmen mit gebührenpflichtigen Parkplätzen für die Geierlay-Besucher, da sie in der Ortsgemeinde ...