Landgericht verurteilt Hunsrücker nach Geständnis zu einer Bewährungsstrafe
Keine geringe Menge: Mann aus dem Kreis Cochem-Zell lagert 60 Kilo Drogen auf dem Speicher
Zwei Jahre wegen Beihilfe zum Drogenhandel in nicht geringer Menge, für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, so das Urteil des Landgerichts Koblenz gegen einen Hunsrücker. Er hatte 60 Kilo Drogen auf dem Speicher. Foto: Ditscher
Sascha Ditscher

Koblenz. Ein 60-jähriger Angeklagter aus einem Cochem-Zeller Hunsrückdorf stand jetzt im Mittelpunkt eines nicht alltäglichen Verfahrens vor dem Landgericht Koblenz. Als ungewöhnlich bezeichnet selbst der Vorsitzende Richter Martin Schlepphorst den Prozess gegen den Mann, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, im Jahr 2016 die enorme Menge von rund 60 Kilo unerlaubte Drogen wie Haschisch, Amphetamin und Ecstasy auf dem Speicher seines Wohnhauses gelagert zu haben. Auf nicht alltägliche Weise, nämlich nach einer Vereinbarung zwischen den Prozessbeteiligten, kommt auch das Urteil zustande: Zwei Jahre wegen Beihilfe zum Handel von Drogen in nicht geringer Menge. Das Urteil wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

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Zu der Vereinbarung kommt es, weil die Kammer bereits nach Aktendurchsicht erkannt hat, dass es sich bei dem Angeklagten nicht um einen harten Dealer handelt, sondern um einen etwas naiven Mann, der durch seine Hilfsbereitschaft und Unbedarftheit selbst zum Opfer eines Drogenhändlers wurde.

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