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Kaisersesch

Kaisersescher Rat diskutiert über Corona-Prävention: Schüler brauchen Frischluft – aber wie?

Von Brigitte Meier
Regelmäßige Durchlüften der Klassenräume – wie hier an einer Schule in Cochem – soll helfen, das Risiko zu senken, dass Schüler sich mit dem Coronavirus infizieren. Darüber, wie die Räume an Schulen in der VG Kaisersesch effektiv gelüftet werden können, diskutierte jetzt der VG-Rat.  Symbolfoto: Archiv Rühle
Regelmäßige Durchlüften der Klassenräume – wie hier an einer Schule in Cochem – soll helfen, das Risiko zu senken, dass Schüler sich mit dem Coronavirus infizieren. Darüber, wie die Räume an Schulen in der VG Kaisersesch effektiv gelüftet werden können, diskutierte jetzt der VG-Rat. Symbol Foto: Archiv Rühle

Wie können Schulkinder und Lehrer am besten vor einer Corona-Infektion geschützt werden? Sind mobile Luftreinigungsgeräte, Lüftungsanlagen oder CO2-Messgeräte die Lösung? Und worin besteht überhaupt der Unterschied? Oder braucht es gar keine technischen Lösungen, wenn regelmäßig Frischluft durch geöffnete Fenster und Türen bläst und die verbrauchte, möglicherweise mit Viren belastete Luft vertreibt? Aufgrund eines Antrags der UBL-Fraktion im Verbandsgemeinderat Kaisersesch, alle Schulen in der VG Kaisersesch mit „professionellen Luftreinigungsgeräten“ auszurüsten, setzte sich das Gremium intensiv mit dem Thema auseinander, wobei technische Fragen und emotionale Argumente aufeinandertrafen. Am Ende verwies der Rat den Antrag einstimmig zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse.

Lesezeit: 3 Minuten
Die Verwaltung hat aufgrund des Antrags der UBL ermittelt, dass ein wesentlicher Unterschied zwischen den Begrifflichkeiten Lüftungsanlage und Luftreinigungsanlage beachtet werden muss. So sorgt die Lüftungsanlage für einen Austausch der verbrauchten Luft durch Frischluft. Dieses mechanische System kann ein manuelles, natürliches Lüften durch Öffnen der Fenster ersetzen. Dagegen reinigt eine ...
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Lüften zur Minderung des Infektionsrisikos

Die Handreichung „Lüften und Raumlufthygiene in Schulen in Rheinland-Pfalz“ (Stand: 7. Oktober) sieht vor, Unterrichtsräume wie folgt zu lüften:

  • vor Unterrichtsbeginn,
  • während des Unterrichts: grundsätzlich nach 20 Minuten,
  • in den Pausen (Dauer abhängig von der Außentemperatur),
  • nach der Raumnutzung (Unterrichtsende).

Dort heißt es auch, für die „Einhaltung einer hygienisch unbedenklichen Innenraumluft ist ein gesundheitlich-hygienischer Leitwert von 1000 ppm CO2 der Innenraumluft als Mittelwert über die Dauer einer Unterrichtsstunde einzuhalten“. Wobei ppm für Parts per Million (Teilchen pro Million) steht. Weiter: „Eine CO2-Konzentration kleiner 1000 ppm schützt nicht grundsätzlich vor der Infektion mit SARS-CoV-2. Umgekehrt weisen aber CO2-Konzentrationen deutlich oder dauerhaft größer als 1000 ppm in Unterrichtsräumen auf ein unzureichendes Lüftungsmanagement hin.“ dad

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