Büchel/Karlsruhe
Ist Bücheler Aufruf ein Fall für Karlsruhe?

Büchel/Karlsruhe. Hermann Theisen aus Heidelberg ist bekannt dafür, dass er gerne Aufrufe schreibt und unter die Menschen bringt. Aufrufe, in denen es um die Atomwaffen in Büchel geht und mit denen er Soldaten oder Mandatsträger auffordert, die Öffentlichkeit über deren Stationierung zu informieren. Mehrmals stand er deshalb vor Gerichten, es gab Verurteilungen und Freisprüche, zuletzt wurde er vom Amtsgericht Cochem wegen des Aufrufs zu einer Straftat verurteilt. Das Amtsgericht Koblenz hatte im vergangenen Juni Briefe von Theisen an Kommunalpolitiker der Verbandsgemeinde Ulmen öffnen und beschlagnahmen lassen, das Landgericht hat dies bestätigt. Dagegen hat der Heidelberger nun Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt.

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Von Dieter Junker Konkret geht es hier um 39 Briefe, die Hermann Theisen im April 2015 über die VG-Verwaltung an Mandatsträger der VG Ulmen verschickte, mit dem die Kommunalpolitiker zu ihrer persönlichen und politischen Haltung über die geplante Modernisierung der US-amerikanischen Atomwaffen in Europa befragt wurden.

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