In ihrer Pressemitteilung erläutert die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz, wer in welchen Situationen zuständig ist. Bei Lebensgefahr, schweren Unfällen, unerträglichen Schmerzen und wenn ohne sofortige Behandlung gesundheitliche Folgeschäden zu befürchten sind, ist die Notfallrettung in der Trägerschaft des Landes, der Landkreise und der kreisfreien Städte zuständig. Das sieht der Landesrettungsdienstplan Rheinland-Pfalz vor. Der Rettungsdienst kann über die Telefonnummer 112 angefordert werden und trifft in kürzester Zeit ein.
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Für alle anderen gesundheitlichen Probleme gibt es den Ärztlichen Bereitschaftsdienst, der zum Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen gehört. Zur Diagnose und zur Behandlung aller nicht unmittelbar akut gefährdenden Gesundheitsstörungen sind zu deren Öffnungszeiten die niedergelassenen Haus- und Facharztpraxen zuständig.