VG-Rat Zell ändert Entschädigungsregelung in Hauptsatzung - Neue Funktionen genauso bedacht wie generelle Erhöhung : Höhere Entschädigung: Finanzielle Anerkennung für weitere Wehrleute
VG-Rat Zell ändert Entschädigungsregelung in Hauptsatzung - Neue Funktionen genauso bedacht wie generelle Erhöhung
Höhere Entschädigung: Finanzielle Anerkennung für weitere Wehrleute
Wer sich in der VG Zell ehrenamtlich in den freiwilligen Feuerwehren besonders engagiert, erhält fortan eine höhere Aufwandsentschädigung. Der VG-Rat hat eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung beschlossen, auch neue Funktionen werden nun bedacht. Das Symbolbild entstand bei Cochem. Foto: Archiv Rühle Kevin Rühle
Zell. Freiwillige Feuerwehrleute in der Verbandsgemeinde (VG) Zell sollen künftig eine um 15 Prozent höhere Aufwandsentschädigung erhalten. Eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung hat der VG-Rat während seiner jüngsten öffentlichen Sitzung in der Zeller Schwarze-Katz-Halle einstimmig beschlossen. Zudem sind im ehrenamtlichen Feuerwehrwesen neue Positionen eingerichtet worden, weshalb künftig noch mehr Wehrleute eine finanzielle Entschädigung erhalten sollen. Wobei VG-Bürgermeister Karl Heinz Simon (SPD) betonte, die Aufwandsentschädigungen seien nur eine kleine Anerkennung, die in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem steht, was die VG dank des ehrenamtlichen Engagements an Geld spart. Simon: „Hier muss man den betreffenden Personen ein ganz dickes Kompliment aussprechen.“
Lesezeit 2 Minuten
Infolge der neuen Entschädigungsregelung entstehen der VG Mehrkosten von rund 6500 Euro pro Jahr. So ist es der Beschlussvorlage zu entnehmen. Dazu ist allerdings anzumerken, dass die jetzt verwirklichte Erhöhung der Zahlungen um 15 Prozent schon im Dezember vergangenen Jahres in der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung des Landes verankert worden war, rückwirkend zum 1.