Cochem-Zell

Hintergrund: Neuordnung der Sozialverwaltung

Seit dem 1. Januar 2005 gibt es im Kreis Cochem-Zell eine Arbeitsgemeinschaft von Kreis und Arbeitsagentur zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen. Eine solche Mischverwaltung wurde vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.

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Cochem-Zell – Seit dem 1. Januar 2005 gibt es im Kreis Cochem-Zell eine Arbeitsgemeinschaft von Kreis und Arbeitsagentur zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen. Eine solche Mischverwaltung wurde vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.

Der Gesetzgeber hat daraufhin bundesweit insgesamt 41 weiteren Kommunen (2005 haben bereits 69 Kommunen ein Optionsmodell eingeführt) die Möglichkeit eingeräumt, diese Aufgaben in alleiniger Verantwortung wahrzunehmen. Die Anträge dafür müssen bis Jahresende beim Land vorliegen, das dann bis spätestens Ende März 2011 entscheidet, welche Kreise in Rheinland-Pfalz zur Optionskommune werden. (dj)