34-Jähriger wird vom Amtsgericht zu Haft und Unterbringung in einer Entzugsanstalt verurteilt
Haftstrafe für Moselaner: Drogensucht soll therapiert werden
Zu seiner Person machte der Angeklagte bei der Verhandlung am Freitag vor dem Cochemer Amtsgericht nur spärliche Angaben, zur Anklage selbst schweigt er, was sein gutes Recht ist. Foto: Kevin Rühle
Kevin Ruehle

Cochem. 19 Verurteilungen sind im Strafregister des Angeklagten bereits dokumentiert. Die 20. Verurteilung nimmt der 34-Jährige aus einem Moselort beim Amtsgericht Cochem entgegen: Zwei Jahre und sieben Monate Haft, die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet, der Haftbefehl bleibt bestehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Lesezeit 2 Minuten
Seit seinem 16. Lebensjahr konsumiert der Angeklagte Cannabis, Marihuana und Amphetamine. 2019 kann er nach eigenen Angaben auf die Drogen verzichten, wird jedoch 2020 rückfällig, als er wegen Corona seinen Job in der Gastronomie verliert. In der Untersuchungshaft, in der er sich seit Juli 2020 befindet, habe er sich offenbar seine Drogen- und Alkoholsucht eingestanden, berichtet der psychiatrische Sachverständige.

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