Bioabfallverordnung wird novelliert - Bisherige Praxis könnte nicht mehr zulässig sein: Grüngutverwertung steht vor Umbruch: Bioabfallverwertung im Kreis Cochem-Zell wird novelliert
Bioabfallverordnung wird novelliert - Bisherige Praxis könnte nicht mehr zulässig sein
Grüngutverwertung steht vor Umbruch: Bioabfallverwertung im Kreis Cochem-Zell wird novelliert
Die Bioabfallverordnung wird novelliert. dpa
Die Grüngutverwertung im Kreis könnte vor einem Umbruch stehen. Grund ist die geplante Novellierung der Bioabfallverordnung, die derzeit im Gesetzgebungsverfahren steckt. Hier könnte es zu neuen Anforderungen bei der Verwertung von Bioabfällen im Garten- und Landschaftsbau sowie auf landwirtschaftlichen Flächen kommen.
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Da hier eine Unsicherheit besteht, hat der Werkausschuss des Kreises den bestehenden Vertrag für die Grüngutverwertung mit der MBR Agrar-Service Daun GmbH vorerst nur um ein Jahr bis Juni 2023 verlängert.
Nach der seit zehn Jahren geltenden Bioabfallverordnung des Bundes dürfen Grünabfälle nur dann auf landwirtschaftlichen Flächen verwertet werden, wenn sie hygienisiert, also vorbehandelt wurden.