Hintergrund: Briefwahl
Der Antrag auf Briefwahl kann bei der Bundestagswahl bis zum 24. September 2021 gestellt werden. In Ausnahmefällen ist dies auch noch am Wahltag bis 15 Uhr möglich, wenn eine plötzliche Erkrankung nachgewiesen wird.
Die Beantragung soll jedoch möglichst frühzeitig erfolgen, damit die ausgefüllten Briefwahlunterlagen wieder rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eingehen. Nach dem Wahltag eingehende Briefwahlstimmen können bei der Ergebnisfeststellung nicht mehr berücksichtigt werden. Werden der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Verwaltung abgeholt, so besteht die Gelegenheit, die Briefwahl auch gleich an Ort und Stelle auszuüben. Die Wahlberechtigten können sich sowohl bei der Antragstellung als auch bei der Abholung der Briefwahlunterlagen vertreten lassen. Dies setzt allerdings voraus, dass die beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht vorlegen kann.