Widerspruch gegen Genehmigung aus dem Jahr 2016 entfaltet Wirkung
Gewerbegebiet Masburg: Wurzelrodungen ausgesetzt
So sieht es derzeit im Gewerbegebiet Sauerland an der A 48 bei Masburg aus. Wurzelrodungsarbeiten sind nach einem Einspruch von Naturschützern vorerst eingestellt worden. Aber wie geht's weiter? Foto: Kevin Rühle
Kevin Ruehle

Im Gewerbegebiet Sauerland an der A 48 bei Masburg ist vorerst wieder Ruhe eingekehrt. Der schwere Bagger, der zum Unmut des Bundes für Umwelt- und Naturschutz (BUND) und einiger Anlieger ein Gelände bearbeitete, ist inzwischen abtransportiert worden. Auf Geheiß des Forstamt Cochem wurde die Rodung von Baumwurzelstöcken eingestellt, weil der BUND gegen die bestehende Rodungsgenehmigung Einspruch erhoben hat.

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„Dieser Einspruch hat aufschiebende Wirkung“, erklärt Forstamtsleiter Hans-Peter Schimpgen. Die im Jahr 2016 – nach einem entsprechenden Antrag der Gemeinde Masburg – vom Forstamt ausgestellte Rodungsgenehmigung hat nach wie vor Gültigkeit. Sie ist jedoch ausgesetzt, bis die Gründe für den Widerspruch geprüft sind, erläutert Schimpgen: „Wir warten bis heute auf die sachliche Begründung.

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