Plus
Mosel

Geweckt durch Lärm des Spritz-Helis an der Mosel? Ja, das ist rechtens

Zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang darf der Spritzhubschrauber die Steillagen des Moseltals theoretisch jederzeit mit den nötigen Pflanzenschutzmitteln besprühen.
Zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang darf der Spritzhubschrauber die Steillagen des Moseltals theoretisch jederzeit mit den nötigen Pflanzenschutzmitteln besprühen. Foto: Archiv Kevin Rühle

Wer in Steillagennähe an der Mosel wohnt, der muss dieser Tage damit leben, dass er womöglich schon um 6 Uhr von Hubschrauberlärm geweckt wird. Zurzeit ist nämlich mal wieder der Spritzhubschrauber unterwegs, um Reben in Steil- und Steilstlagen vor Pilzen und anderen Krankheiten zu schützen. „Der Hubschrauber darf theoretisch von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang fliegen“, erläutert Edgar Goldschmidt von der Mittelrheinischen Rebschutz-Gesellschaft in Briedel. „Aber wir haben uns darauf geeinigt, dass wir nicht vor 6 Uhr fliegen.“

Lesezeit: 2 Minuten
Von unserem Redakteur David Ditzer Für manch einen ist auch diese Uhrzeit noch eine Zumutung: Erst Anfang der Woche ging eine Beschwerde bei der RZ ein. Wie könne es sein, dass man schon um diese frühe Stunde von Hubschrauberlärm geweckt werde? Zugleich stellte der Anrufer die Frage: Ist das rechtens? Ja, ...