Das Cochemer Jugendschöffengericht hat einen 21-Jährigen von der Mosel wegen des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen und Beleidigung zu einer Jugendstrafe von anderthalb Jahren verurteilt. Die Haftstrafe wurde ohne Bewährung ausgesprochen, da die Taten von dem jungen Angeklagten während einer laufenden Bewährung erfolgten und der 21-Jährige bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten ist.
Lesezeit: 2 Minuten
Es war schon ein ungewöhnlicher Auftritt, den der junge Angeklagte vor dem Jugendgericht in Cochem an den Tag legte. Zu den Vorwürfen machte er keinerlei Angaben, mit seinem Verhalten zeigte er deutlich, dass ihn das Verfahren wenig interessierte. Seiner Pflichtverteidigerin verweigerte er den Handschlag und beachtete sie auch während des ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.