Gericht: Klage gegen Flugerlaubnis für Greifvögel war unzulässig
Koblenz/Cochem
Gericht: Klage gegen Flugerlaubnis für Greifvögel war unzulässig
Koblenz/Cochem - Wie erwartet zurückgewiesen hat das Verwaltungsgericht Koblenz eine Klage der beiden selbstständigen Falkner auf der Reichsburg Cochem gegen den Kreis Cochem-Zell. Die Kläger seien nicht klagebefugt, begründete das Gericht seine Entscheidung. Das heiße jedoch nicht, dass sie im konkreten Fall ohne Rechtsschutz seien. Hintergrund des Ganzen: Der Kreis hatte am 23. Juli vergangenen Jahres die tierschutzrechtliche Erlaubnis für eine Greifvogelflugschau im Wild- und Freizeitpark Klotten erteilt. Dieser liegt Luftlinie nur 2300 Meter von der Falknerei auf der Reichsburg entfernt. Dort lassen die beiden Kläger ebenfalls Greifvögel vor Publikum fliegen. Sie sahen in der zweiten Flugschau eine Gefahr für ihre Tiere, eventuell gar für Gäste ihrer Show. Deshalb hatten sie geklagt.
Lesezeit 2 Minuten
Koblenz/Cochem – Wie erwartet zurückgewiesen hat das Verwaltungsgericht Koblenz eine Klage der beiden selbstständigen Falkner auf der Reichsburg Cochem gegen den Kreis Cochem-Zell. Die Kläger seien nicht klagebefugt, begründete das Gericht seine Entscheidung.