Cochem/Klotten
Gericht gibt Falknern recht: Auflagen des Kreises "rechtlich fehlerhaft"
Axel Schröder, Falkner an der Reichsburg Cochem, und sein Wüstenbussard Hermann müssen erst mal weder Netze noch Volieren fürchten. Das Verwaltungsgericht Koblenz setzte Sicherheitsauflagen des Kreises außer Kraft.
David Ditzer

Cochem/Klotten. Die Falknerei an der Reichsburg Cochem muss ihre Greifvögel vorerst nicht in Volieren halten und die Greifvogelflugschauen durch Netze sichern. Entsprechende Auflagen seitens der Kreisverwaltung Cochem-Zell hat Verwaltungsgericht Koblenz "einstweilen außer Vollzug gesetzt". Es gab damit dem Eilantrag der Falknerei statt. Begründung der Richter: Die angefochtenen behördlichen Anordnungen seien "rechtlich fehlerhaft".

Lesezeit 1 Minute
Cochem/Klotten. Die Falknerei an der Reichsburg Cochem muss ihre Greifvögel vorerst nicht in Volieren halten und die Greifvogelflugschauen durch Netze sichern. Entsprechende Auflagen seitens der Kreisverwaltung Cochem-Zell hat Verwaltungsgericht Koblenz „einstweilen außer Vollzug gesetzt“.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region