Gericht gibt Falknern recht: Auflagen des Kreises "rechtlich fehlerhaft"
Cochem/Klotten
Gericht gibt Falknern recht: Auflagen des Kreises "rechtlich fehlerhaft"
Axel Schröder, Falkner an der Reichsburg Cochem, und sein Wüstenbussard Hermann müssen erst mal weder Netze noch Volieren fürchten. Das Verwaltungsgericht Koblenz setzte Sicherheitsauflagen des Kreises außer Kraft. David Ditzer
Cochem/Klotten. Die Falknerei an der Reichsburg Cochem muss ihre Greifvögel vorerst nicht in Volieren halten und die Greifvogelflugschauen durch Netze sichern. Entsprechende Auflagen seitens der Kreisverwaltung Cochem-Zell hat Verwaltungsgericht Koblenz "einstweilen außer Vollzug gesetzt". Es gab damit dem Eilantrag der Falknerei statt. Begründung der Richter: Die angefochtenen behördlichen Anordnungen seien "rechtlich fehlerhaft".
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Cochem/Klotten. Die Falknerei an der Reichsburg Cochem muss ihre Greifvögel vorerst nicht in Volieren halten und die Greifvogelflugschauen durch Netze sichern. Entsprechende Auflagen seitens der Kreisverwaltung Cochem-Zell hat Verwaltungsgericht Koblenz „einstweilen außer Vollzug gesetzt“.