Kaisersesch

Geflügelpest bricht in Eifelstadt aus: Schutzzone um Kaisersesch

Dieses Archivbild ist bei einem frühern Ausbruch der Geflügelpest in Wüsteney (Mecklenburg-Vorpommern) entstanden. Die Seuche ist am Donnerstag auch in einem Betrieb in der Eifelstadt Kaisersesch nachgewiesen worden.
Dieses Archivbild ist bei einem frühern Ausbruch der Geflügelpest in Wüsteney (Mecklenburg-Vorpommern) entstanden. Die Seuche ist am Donnerstag auch in einem Betrieb in der Eifelstadt Kaisersesch nachgewiesen worden. Foto: Symbolfoto: dpa

In der Eifelstadt Kaisersesch ist am Donnerstag in einem Geflügelbestand der Ausbruch der aviären Influenza (Geflügelpest) amtlich festgestellt worden. Das teilt die Kreisverwaltung mit.

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Nach dem plötzlichen Tod von 20 Hühnern benachrichtigte der Tierhalter unverzüglich das Veterinäramt, das klinische Untersuchungen im Bestand durchführte und die toten Hühner sofort zur Untersuchung ins Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz brachte. Nachdem dort der Verdacht auf Ausbruch der aviären Influenza verifiziert wurde, wurden direkt weitere Maßnahmen im Bestand ergriffen und die Tiere der betroffenen Herde tierschutzkonform getötet. Ermittlungen im Bestand lassen darauf schließen, dass eine Einschleppung der Seuche in den Geflügelbestand durch ziehende Wildvögel erfolgte.

Veterinäramt hat in Abstimmung mit Landesuntersuchungsamt und Nachbarkreisen Schutzvorkehrungen eingeleitet

Um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern, hat das Veterinäramt abgestimmt mit dem LUA und benachbarten Kreisen verschiedene Schutzmaßnahmen eingeleitet: Um den Ausbruchsbestand wurden in einem Radius von 3 Kilometern eine Schutz- und im Radius von 10 Kilometern eine Überwachungszone gebildet. In der vom LUA erlassenen Allgemeinverfügung werden die Schutzmaßnahmen aufgeführt, die von Geflügel haltenden Betrieben in beiden Gebieten eingehalten werden müssen.

Diese Allgemeinverfügung kann nach Terminvereinbarung im Veterinäramt der Kreisverwaltung Cochem-Zell, Endertplatz 2, 56812 Cochem, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Ferner kann sie in der nächsten Woche auf der Webseite der Kreisverwaltung Cochem-Zell („Aktuelles“, „Öffentliche Bekanntmachungen“) abgerufen werden. Mithilfe einer Onlinekarte, lässt sich einsehen, ob die eigene Adresse in der Schutz- oder Überwachungszone liegt. red

Nähere Infos beim Kreisveterinäramt, Tel. 02671/611 70.