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Urmersbach

Gefahrenstelle Bahnübergang: Urmersbacher hoffen auf Schrankenanlage

Von 
Dieter Junker
Warum gibt es an diesem Bahnübergang in Urmersbach er keine Schranke? „Das ist eigentlich längst überfällig“, betont die Urmersbacherin Barbara Wilhelmi. Dies würde ihrer Auffassung nach jedenfalls die Gefahr, dass etwas passiert, deutlich senken.  Foto: Dieter Junker
Warum gibt es an diesem Bahnübergang in Urmersbach er keine Schranke? „Das ist eigentlich längst überfällig“, betont die Urmersbacherin Barbara Wilhelmi. Dies würde ihrer Auffassung nach jedenfalls die Gefahr, dass etwas passiert, deutlich senken. Foto: Dieter Junker

Der Bahnübergang in der Ortsmitte von Urmersbach: Immer wieder kommt es hier zu Unfällen. So zuletzt vor wenigen Tagen, als ein Sprinter mit einem Personenzug, der auf der Eifelquerbahnstrecke aus Richtung Monreal nach Kaisersech fuhr, zusammenstieß. Im vergangenen August prallte hier ein Auto gegen eine Regionalbahn, im Januar 2016 übersah ein Autofahrer das Rotlicht an diesem unbeschrankten Bahnübergang und kollidierte mit dem vom Bahnhof aus anfahrenden Regionalzug.

Lesezeit: 2 Minuten
„Hier passieren dauernd solche Unfälle“, betont Barbara Wilhelmi. Sie wohnt in Sichtweite des Bahnübergangs und hat viele dieser Unfälle direkt mitbekommen. „Meist hört man das Signal der Bahn und weiß, dass es wieder eine gefährliche Situation dort gab oder dass wieder was passiert ist“, erzählt sie. Gerade in den Tagen ...
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Mehr Fakten für die Akten: Ermittlungen zum jüngsten Unfall laufen noch

Der Unfall vom 11. Mai wurde von der Polizei aufgenommen (die RZ berichtete). Derzeit laufen noch polizeiliche Ermittlungen, die nach Abschluss an die Staatsanwaltschaft in Koblenz weitergeleitet werden.

Nach Angaben der Polizei soll bei dem Unfall die Fahrerin eines Lieferwagens möglicherweise die rot zeigende Lichtzeichenanlage des unbeschrankten Bahnübergangs missachtet haben und anschließend mit der herannahenden Regionalbahn kollidiert sein. Ob und gegen wen der Vorwurf eines wie auch immer gearteten strafrechtlich relevanten Fehlverhaltens zu erheben ist, kann laut Staatsanwaltschaft Koblenz erst nach Vorlage der vollständigen Akten und der Klärung des Tatgeschehens beurteilt werden. Dies werde aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen, so ein Sprecher der Ermittlungsbehörde gegenüber der RZ. dj
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