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Zell

Für naturnahe Begräbnisse: Zell will einen Waldfriedhof auf dem Barl einrichten

Von David Ditzer
In diesem Waldstück im Zeller Höhenstadtteil Barl soll nach Möglichkeit ein Waldfriedhof entstehen. Mit großer Mehrheit hat der Zeller Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, eine entsprechende Änderung des Bebauungsplans zu beantragen. Es ist aber ein Genehmigungsverfahren nötig.  Foto: Inge Faust
In diesem Waldstück im Zeller Höhenstadtteil Barl soll nach Möglichkeit ein Waldfriedhof entstehen. Mit großer Mehrheit hat der Zeller Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, eine entsprechende Änderung des Bebauungsplans zu beantragen. Es ist aber ein Genehmigungsverfahren nötig. Foto: Inge Faust

Die Moselstadt Zell möchte im Zeller Höhenstadtteil Barl einen Waldfriedhof einrichten. Stadtbürgermeister Hans-Peter Döpgen sagte dazu: „Auf dem Barl in gut erreichbarer Entfernung besteht hinter dem ehemaligen Sportplatz ein Laubwald.“ Dort könnte ein solcher Waldfriedhof entstehen. Mit großer Mehrheit – bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung – hat der Rat der Stadt Zell Anfang der Woche beschlossen, bei der Verbandsgemeinde Zell eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans zu beantragen. So resümierte es Döpgen auf RZ-Nachfrage. Um einen solchen Friedhof einrichten zu können, habe die Stadt zunächst 10.000 Euro in den Haushalt eingestellt.

Lesezeit: 2 Minuten
In anderen Orten des Cochem-Zeller Landes, beispielsweise in Binningen oder auf der Moselhöhe über Valwig, erfreuen sich Waldfriedhöfe großer Beliebtheit. Im Sitzungssaal des Zeller Rathauses skizzierte Stadtbürgermeister Döpgen einen allgemeinen Trend: „Die Bestattungskultur in unserer Gesellschaft hat sich in den vergangenen Jahren wesentlich verändert. Waren im letzten Jahrhundert die Erdbestattungen ...
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Für einen Waldfriedhof braucht Zell eine Genehmigung

Die RZ hat bei der Cochem-Zeller Kreisverwaltung nachgefragt, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um ein Waldstück als Friedhof ausweisen zu können. Danach bedarf die Anlage und Erweiterung eines Bestattungsplatzes der schriftlichen Genehmigung der Kreisverwaltung. „Bestattungsplätze sind so anzulegen und zu gestalten, dass die Totenruhe gewährleistet ist und das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird“, teilt die Verwaltung mit.

Im Genehmigungsverfahren ist „aus naturschutzrechtlicher Sicht ... in jedem Fall ein Fachbeitrag Naturschutz von einem entsprechenden Fachplanungsbüro“ nötig. Ein Bebauungsplan und Baugenehmigung können erforderlich werden, wenn Stellplatze, ein Andachtsraum oder andere Bauten entstehen sollen. Ein Waldfriedhof könne „betrieben werden, sobald die wirksame Genehmigung der Kreisverwaltung vorliegt“, so der Kreis. Weiter: „Erfahrungsgemäß dauert das Genehmigungsverfahren etwa zwei bis drei Monate, da verschiedene Fachbehörden mitwirken müssen.“ dad
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