Für einen Waldfriedhof braucht Zell eine Genehmigung
Die RZ hat bei der Cochem-Zeller Kreisverwaltung nachgefragt, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um ein Waldstück als Friedhof ausweisen zu können. Danach bedarf die Anlage und Erweiterung eines Bestattungsplatzes der schriftlichen Genehmigung der Kreisverwaltung. „Bestattungsplätze sind so anzulegen und zu gestalten, dass die Totenruhe gewährleistet ist und das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird“, teilt die Verwaltung mit.
Im Genehmigungsverfahren ist „aus naturschutzrechtlicher Sicht ... in jedem Fall ein Fachbeitrag Naturschutz von einem entsprechenden Fachplanungsbüro“ nötig. Ein Bebauungsplan und Baugenehmigung können erforderlich werden, wenn Stellplatze, ein Andachtsraum oder andere Bauten entstehen sollen. Ein Waldfriedhof könne „betrieben werden, sobald die wirksame Genehmigung der Kreisverwaltung vorliegt“, so der Kreis. Weiter: „Erfahrungsgemäß dauert das Genehmigungsverfahren etwa zwei bis drei Monate, da verschiedene Fachbehörden mitwirken müssen.“ dad