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Büchel/Karlsruhe

Friedensaktivistinnen reichen Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein

Von Dieter Junker
Stefanie Augustin (links) drang 2018 auf den Fliegerhorst in Büchel ein und verweilte auf einem der Hangars. Dafür wurde sie verurteilt, gemeinsam mit Marion Küpker hat sie nun Verfassungsbeschwerde eingelegt.  Foto: privat
Stefanie Augustin (links) drang 2018 auf den Fliegerhorst in Büchel ein und verweilte auf einem der Hangars. Dafür wurde sie verurteilt, gemeinsam mit Marion Küpker hat sie nun Verfassungsbeschwerde eingelegt. Foto: privat

Erneut haben zwei Mitglieder der Friedensbewegung wegen ihrer Verurteilung aufgrund von Go-in-Aktionen in Büchel Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Es ist die bisher 13. und 14. Verfassungsbeschwerde seit 1997, die beim höchsten deutschen Gericht damit vorgelegt wurde. Bisher haben die Karlsruher Richter allerdings keine dieser Beschwerden zugelassen.

Lesezeit: 1 Minute
Eingereicht haben die Verfassungsbeschwerden die beiden Atomwaffengegnerinnen Marion Küpker und Stefanie Augustin, die am 15. Juli 2018 mit weiteren Friedensaktivisten auf den Fliegerhorst in Büchel eingedrungen waren, um gegen die dortige Stationierung von US-Atomwaffen zu demonstrieren. Stefanie Augustin saß damals mit einer US-Amerikanerin und einem Niederländer auf einem der Hangars ...
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Weitere Verurteilung

Das Amtsgericht Cochem hat Ende März erneut einen Friedensaktivisten wegen einer Go-in-Aktion in Büchel zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verurteilt. Ein Spielzeugbauer aus Miltern/Stendal war am 12. April 2019 zusammen mit 16 weiteren Atomwaffengegnern auf das Militärgelände eingedrungen.

Im April stehen weitere Prozesse gegen Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Aktion vor dem Amtsgericht Cochem an. dj
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