Amtsgericht verurteilt Rostocker Arzt wegen Aktion am Fliegerhorst Büchel zu einer Geldstrafe
Friedensaktivist verurteilt: Leiter hätte gegen Blockade einschreiten müssen
Da ein Versammlungsleiter einer Mahnwache am Fliegerhorst nicht versucht hatte, eine Blockade zu verhindern, wurde er vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt. Foto: Archiv Kevin Rühle
Kevin Rühle

Cochem. Ist ein Versammlungsleiter auch nach dem vermeintlichen Ende einer angemeldeten Veranstaltung dafür verantwortlich, was im Anschluss und im Umfeld dieser Versammlung passiert? Das Amtsgericht Cochem bejaht dies und hat deshalb einen 65-jährigen Arzt aus Rostock wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von 2800 Euro (70 Tagessätze) verurteilt.

Worum ging es? Der Angeklagte, Mitglied der Organisation Ärzte gegen Atomwaffen (IPPNW), hatte im vergangenen Sommer für eine Woche Demonstrationen und Mahnwachen seines Verbandes am Fliegerhorst Büchel angemeldet, im Rahmen der jährlichen Proteste gegen Atomwaffen.

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