Friedensaktivist verurteilt: Leiter hätte gegen Blockade einschreiten müssen
Von Dieter Junker
Da ein Versammlungsleiter einer Mahnwache am Fliegerhorst nicht versucht hatte, eine Blockade zu verhindern, wurde er vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt.Foto: Archiv Kevin Rühle
Ist ein Versammlungsleiter auch nach dem vermeintlichen Ende einer angemeldeten Veranstaltung dafür verantwortlich, was im Anschluss und im Umfeld dieser Versammlung passiert? Das Amtsgericht Cochem bejaht dies und hat deshalb einen 65-jährigen Arzt aus Rostock wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von 2800 Euro (70 Tagessätze) verurteilt.
Lesezeit: 2 Minuten
Worum ging es? Der Angeklagte, Mitglied der Organisation Ärzte gegen Atomwaffen (IPPNW), hatte im vergangenen Sommer für eine Woche Demonstrationen und Mahnwachen seines Verbandes am Fliegerhorst Büchel angemeldet, im Rahmen der jährlichen Proteste gegen Atomwaffen. In der Genehmigung hatte die Kreisverwaltung mehrere Auflagen erlassen, darunter auch, dass während der gesamten ...
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