Freispruch für den Friedensaktivisten Hermann Theisen
Anwalt Martin Heiming und Friedenaktivist Hermann Theisen verlassen erfolgreich das Koblenzer Landgericht.Foto: Dieter Junker
Freispruch für Hermann Theisen: Das Landgericht in Koblenz hat die beiden Cochemer Urteile, in denen er wegen des öffentlichen Aufrufs zu einer Straftat zu Geldstrafen von 2400 und 1200 Euro verurteilt wurde, aufgehoben. Die Aufrufe, die er an Soldaten und Zivilbeschäftigte des Fliegerhorstes Büchel verteilte und in denen er sie aufforderte, die Öffentlichkeit über die geplante Modernisierung der in Büchel gelagerten Atomwaffen zu informieren, seien durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt und nicht strafbar.
Lesezeit: 2 Minuten
Von unserem Mitarbeiter Dieter Junker
"Es handelt sich hier sicher um einen provokanten Meinungskampf und um provozierende Formulierungen, aber diese sind durch das Grundgesetz gedeckt", machte der Vorsitzende Richter der 5. kleinen Strafkammer am Landgericht, Bernd Minnebeck, deutlich. Es werde hier jedenfalls keine Grenze zur Strafbarkeit überschritten. Dafür sei es vielmehr ...
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