Fotovoltaik auf Grünflächen: Grundsätzlich ja, aber auf welchen?

Die „Landesverordnung über Gebote für Solaranlagen auf Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten“ ist am 3. Dezember vergangenen Jahres in Kraft getreten. Auf der Webseite des Umweltministeriums heißt es dazu, Freiflächenfotovoltaikanlagen „sollen nur auf landesweit vergleichbar ertragsschwächeren Grünlandstandorten unterhalb des landesweiten Durchschnitts“, bei einer Ertragsmesszahl (EMZ) von circa 35, entstehen.

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Im Speziellen sollen die Verbandsgemeinden und Städte aber lokal typische EMZ berücksichtigen. Zugleich sollen schutzwürdige und geschützte Biotope beachtet werden. Eine Art Kataster, aus dem klar hervorgehen würde, welche Grünflächen das Land als Potenzialflächen für Fotovoltaik ansieht, existiert aber offenbar nicht. dad