Forstamt ist zuständig, wenn der Wald tangiert wird

Im Wald darf nicht geraucht werden und Feuer ist im Abstand von 100 Metern zum Waldrand verboten. Daher wird das Forstamt auch in das Genehmigungsverfahren für Feuerwerke an der Mosel, wo die Abstände klein sind, eingebunden. Hans-Peter Schimpgen erklärt: Ab Walbrandgefahrenindex 3 gelten Auflagen, bei höheren Stufen wird nicht genehmigt.

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Zur Situation an der Mosel sagt Schimpgen: „Die Absage kann ich nur unterstützen, aktuell reicht jeder Funke.“ In Klotten habe man bei Verzicht auf weit fliegende Raketen und einer Wässerung der Fläche das Feuerwerk genehmigt. Man müsse abwarten, wie sich das Wetter entwickelt. Aktuell würde er keine Genehmigung erteilen.