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Zell

Es kann losgehen: Zells Weinlounge ist für die Saison gerüstet

Von 
David Ditzer
Noch ist sie geschlossen, doch am 9. April öffnet die Weinlounge Zell zum ersten Mal für diese Saison.
Noch ist sie geschlossen, doch am 9. April öffnet die Weinlounge Zell zum ersten Mal für diese Saison. Foto: David Ditzer

Darf es außer Wein auch Bier geben? Und wer darf sie wann wie bewirtschaften? Anfangs entzündeten sich an der Zeller Weinlounge, einem Herzstück des runderneuerten Marktplatzes der Moselstadt, diese und vergleichbare Streitfragen. Seit April vergangenen Jahres dient der moderne Bau aus Glas, Stein und Stahl seinem eigentlichen Zweck: „den Weinbau in der Stadt zu bewerben“. Und er wird fleißig genutzt.

Lesezeit: 3 Minuten
Im vergangen Jahr hat man es geschafft, dass die Weinlounge am Zeller Marktplatz während der Tourismussaison an jedem Wochenende bewirtschaftet wurde, hält Zells Stadtbürgermeister Hans Schwarz erfreut fest. Und auch für die unmittelbar bevorstehende Saison sieht es gut aus. „Von August bis zum 3. Oktober ist die Weinlounge schon an ...
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Bier und Wein? Nicht in der Weinlounge

Für die Zeller Weinlounge gibt's eine Benutzungs- und Entgeltordnung. Lounge und Marktplatz stehen in Trägerschaft der Stadt. „Die Weinlounge dient vorrangig der Präsentation und dem Verkauf von qualitativ hochwertigen Weinen der Moselregion“, heißt es in Paragraf sieben.

Sofern Bier angeboten werden soll, ist dafür eine separate Theke „Unter den Arkaden“ vorzusehen. Bierwerbung ist im gesamten Marktplatzraum nicht zulässig. Das Nutzungsentgelt beträgt 100 Euro je Wochenende (Freitag bis inklusive Sonntag), je Wochentag 10 Euro (außer bei öffentlich beworbenen Veranstaltungen mit Festcharakter). dad
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