Elterntaxis gefährden Schüler: Ordnungsamt Kaisersesch appelliert an Fahrer
Die Behörde sieht sich deshalb veranlasst, die Eltern auf die einschlägigen Regelungen der Straßenverkehrsordnung hinsichtlich des Haltens und Parkens hinzuweisen:
Nach der Straßenverkehrsordnung ist das Parken vor Ein- und Ausfahrten auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber unzulässig. Dies gilt auch für die Ein- und Ausfahrten der Schulen sowie der Nachbarschaft der Schulen.
Ferner ist das Parken an Bushaltestellen einschließlich 15 Meter vor und hinter dem Bushaltestellenschild verboten.
Insbesondere weist das Ordnungsamt auf das absolute Haltverbot vor dem Schulzentrum in der Straße „Im Haag“ in Kaisersesch hin.
Im Bereich der Sporthalle im Schwalbenweg in Kaisersesch hat das Ordnungsamt nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden ein absolutes Haltverbot beidseitig angeordnet. Die Eltern sollen die ausgewiesenen Parkplätze im Schwalbenweg nutzen, um ihre Kinder abzuholen.
„Wir appellieren an alle Eltern, die ihre Kinder mit einem Auto zur Schule bringen, die Regelungen der Straßenverkehrsordnung zu beachten. Lassen Sie Ihr Kind entsprechend den Platz- und Verkehrsverhältnissen bereits circa 200 bis 300 Meter vor der Schule ein- oder aussteigen, damit ihr Kind als auch andere Schulkinder sowie die Nachbarn der Schulen keiner zusätzlichen Gefährdung ausgesetzt sind“, erklärt die Behörde. In Kaisersesch böte sich hierfür der Parkplatz „Am Markt“ vor dem Schulzentrum an.