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Cochem-Zell

Einsatz wegen Ruhestörung: Wenn die Polizei ungeladen zum Grillfest kommt

Von Daniel Rühle
Wenn bei einem Nachbarn die Musik zu laut ist, greifen viele Menschen zum Hörer und rufen die Polizei. Archivfoto: Kevin Rühle
Wenn bei einem Nachbarn die Musik zu laut ist, greifen viele Menschen zum Hörer und rufen die Polizei. Archiv Foto: Kevin Rühle

Sommer, Sonne, Sonnenschein – und das auch noch bis spät in den Abend. Die warme Jahreszeit lädt viele Menschen im Kreis dazu ein, in den Abendstunden draußen zu sitzen und den Grill anzufeuern. Die Sommermonate sind ideal für Partynächte – mit Unterhaltungen und Musik. Doch des einen Freud ist des anderen Leid: Nachbarn, die früh zur Arbeit müssen, kann der Lärm der feuchtfröhlichen Feier stören. Ruhestörung ist dabei keineswegs ein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit.

Lesezeit: 3 Minuten
Für Polizei und Ordnungsämter sind Lärmbelästigungen vor allem im Sommer ein großes Thema, erklärt Lothar Schneider, Dienststellenleiter der Polizeiinspektion (PI) Zell. „Nachbarschaftsstreitigkeiten gibt es das ganze Jahr über. Ruhestörung kommt dann in der warmen Jahreszeit hinzu, wenn die Leute die Fenster offen lassen. Das ist ein Thema, dass die Polizeidienststellen ...
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Einsätze

wegen Ruhestörung wurden der Polizei Cochem zwischen Januar 2018 und Juli 2019 gemeldet.

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Einsätze

wegen Ruhestörung hatten die Beamten der PI Zell zwischen Januar 2018 und Juli 2019 zu bearbeiten.

Zuständigkeit und Bußgeld bei Ruhestörung

Obwohl in nahezu allen Fällen von Ruhestörung die Polizei anrückt, sind die Ordnungsämter der Verbandsgemeinden (VG) dafür zuständig, diese zu bearbeiten und zu ahnden. War die Polizei am Ort des Geschehens, informieren die Beamten die jeweilige VG-Verwaltung über das Geschehen. Dann kann es zu einer offiziellen Anhörung kommen.

„Das ist genau wie bei einem Ordnungswidrigkeitenverfahren der Polizei“, erklärt Lothar Schneider. Markus Grünewald ist in der VG-Verwaltung Zell zuständig für das Ordnungsamt. „Es gibt eine leichte Zunahme an Fällen von Ruhestörung“, sagt er. Bis zu 5000 Euro Bußgeld muss man übrigens in der Theorie zahlen, wenn man die Nachtruhe seiner Mitbürger stört – dieses Höchstmaß hat Markus Grünewald jedoch noch nicht verhängt. Meist sind es Verwarnungsgelder von 5 bis 55 Euro oder Bußgelder im dreistelligen Bereich. „Höher mussten wir bisher noch nicht gehen“, unterstreicht Grünewald. In diesem Jahr gab es in der VG Zell schon ein paar Fälle, in denen Bußgelder gezahlt werden mussten, erklärt Grünewald – insgesamt nicht einmal ein Dutzend. Die meisten Fälle ließen sich jedoch durch das Anrücken der Polizei und eine mündliche Verwarnung klären, so der Ordnungsamtsleiter. Nur die wenigsten – und extremsten – Ruhestörungen landen auf seinem Schreibtisch. drü
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