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Cochem

Eigentümer erhalten Geld für Notwegerecht

Wenn Grundstücke nur über andere Grundstücke betreten werden können, nicht aber über öffentliche Verkehrsflächen, so spricht man von einem Notwegerecht. Doch dieses birgt durchaus die Gefahr von Auseinandersetzungen zwischen den betroffenen Grundstückseigentümern. Vor dem Cochemer Amtsgericht wurde nun über einen solchen Streit in einem Eifeldorf verhandelt.

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In diesem Fall waren gleich mehrere Grundstückseigentümer betroffen, deren Wohnhäuser in dem Dorf nur über das Eigentum zweier anderer erreichbar sind. Dieser Zugang ist durchaus befestigt, hat den Charakter einer Straße, gehört aber Privatpersonen. Diese waren der Auffassung, dass die anderen Grundstückseigentümer für die Nutzung auch einen Teil der Unterhaltungskosten ...