Duogynon-Debatte dauert an

In einem Artikel der „Deutschen Apotheker Zeitung“ unter dem Titel „Der Fall Duogynon – ein zweiter Contergan-Skandal“ vom 4. Oktober 2018 (Autor: Dr. Niklas Lenhard-Schramm) ist unter anderem zu lesen: „Die Einführung Duogynons 1950/57 erfolgte noch in der vorgesetzlichen Zeit des Arzneimittelrechts.

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Voraussetzung für die Herstellung neuer Arzneifertigwaren war allein eine behördliche Ausnahmegenehmigung ...“. Das dazugehörige Verfahren, für das ärztliche Erfahrungsberichte ausreichten, habe die Sicherheit der Präparate „kaum gewährleisten“ können. dad