Laut Schulaufsicht (ADD) Trier müssen zwei Verfahren durchgeführt werden: Die Nichtzustimmung des Schulträgers wurde an das Ministerium weitergeleitet, das nun entscheiden muss, ob ein dringendes öffentliches Bedürfnis für die Aufhebung der Schule vorliegt.
Sollte dies der Fall sein, wird die Schule durch die ADD aufgehoben. Bei der Nichtzustimmung des Bezirkspersonalrates (BPR) legt die ADD dem Ministerium den Vorgang vor. Der Hauptpersonalrat (HPR) des Landes Rheinland-Pfalz muss dann dem Ministerium mitteilen, ob er die Entscheidung des BPR bestätigt. Der HPR hat 18 Tage Zeit für eine Entscheidung, diese Frist kann mit dessen Einverständnis auf 6 Tage verkürzt werden. Kommt der HPR zu dem Ergebnis, dass die Schule bleiben soll, muss eine Einigungsstelle gebildet werden. Diese setzt sich aus je drei Personen des Ministeriums, des HPR und einem unparteiischen Mitglied zusammen. Auf diese Person, die den Vorsitz führt, müssen sich die Parteien einigen. Innerhalb von zehn Werktagen nach Benennung der Mitglieder ist der Vorsitzende zu bestellen.
Die Einigungsstelle hat dann einen Monat Zeit für die Entscheidung. Diese Entscheidung ist als Empfehlung nicht bindend: Das Ministerium kann den Beschluss der Einigungsstelle innerhalb eines Monats ganz oder teilweise aufheben und abweichend entscheiden. Sofern die Schule aufgehoben werden soll, kann dies dann durch die ADD eingeleitet werden.