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Lieg

Die Nerven liegen blank: Kann Grundschule in Lieg erhalten bleiben?

Von Petra Mix
Die kleine Lieger Grundschule ist von der Schließung bedroht: Was wird nach den Sommerferien sein? Diese Frage kann am heutigen Tag offenbar noch kein Mensch beantworten. 
Die kleine Lieger Grundschule ist von der Schließung bedroht: Was wird nach den Sommerferien sein? Diese Frage kann am heutigen Tag offenbar noch kein Mensch beantworten.  Foto: Ulrike Platten-Wirtz

Die Ungewissheit nagt an allen, die Zeit rinnt davon. In knapp drei Wochen gibt es Sommerferien. Was danach mit der von der Schließung bedrohten Grundschule in Lieg – eine von noch vier zur Disposition stehenden Einrichtungen im Land – passieren soll, ist unklar. Gibt es Hoffnung, dass die Schule bestehen bleibt? Wie ist die weitere Vorgehensweise? Oder wird sich gar das Szenario von Klotten wiederholen? Dort kam die Nachricht von der endgültigen Schließung erst in den Ferien.

Lesezeit: 3 Minuten
Die Situation nimmt groteske Züge an. Anfang der Woche hatte die Lieger Grundschule die Kindergarten- und und womöglich zukünftigen Schulkinder zu Besuch. Darunter war auch Ralf Lauxens Sohn. Der Schulelternsprecher ist sauer, dass es immer noch keine Klarheit gibt. Und er lobt das Durchhaltevermögen der Lehrerinnen, die mit ihm, den ...
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Zwei Verfahren stehen an: Das ist der zeitliche Rahmen

Laut Schulaufsicht (ADD) Trier müssen zwei Verfahren durchgeführt werden: Die Nichtzustimmung des Schulträgers wurde an das Ministerium weitergeleitet, das nun entscheiden muss, ob ein dringendes öffentliches Bedürfnis für die Aufhebung der Schule vorliegt.

Sollte dies der Fall sein, wird die Schule durch die ADD aufgehoben. Bei der Nichtzustimmung des Bezirkspersonalrates (BPR) legt die ADD dem Ministerium den Vorgang vor. Der Hauptpersonalrat (HPR) des Landes Rheinland-Pfalz muss dann dem Ministerium mitteilen, ob er die Entscheidung des BPR bestätigt. Der HPR hat 18 Tage Zeit für eine Entscheidung, diese Frist kann mit dessen Einverständnis auf 6 Tage verkürzt werden. Kommt der HPR zu dem Ergebnis, dass die Schule bleiben soll, muss eine Einigungsstelle gebildet werden. Diese setzt sich aus je drei Personen des Ministeriums, des HPR und einem unparteiischen Mitglied zusammen. Auf diese Person, die den Vorsitz führt, müssen sich die Parteien einigen. Innerhalb von zehn Werktagen nach Benennung der Mitglieder ist der Vorsitzende zu bestellen.

Die Einigungsstelle hat dann einen Monat Zeit für die Entscheidung. Diese Entscheidung ist als Empfehlung nicht bindend: Das Ministerium kann den Beschluss der Einigungsstelle innerhalb eines Monats ganz oder teilweise aufheben und abweichend entscheiden. Sofern die Schule aufgehoben werden soll, kann dies dann durch die ADD eingeleitet werden.

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