Das Endresultat steht im Fokus der Ausschreibung

Im Glossar der Internetseite evergabe.de ist Folgendes zu lesen, bei einer „funktionalen Ausschreibung definiert der Auftraggeber keinen Leistungskatalog, der erbracht werden soll, sondern er beschreibt das erwartete Resultat der zu erbringenden Leistung“. Der Auftraggeber gebe nur Funktion, Zweck und weitere Rahmenbedingungen des Vorhabens vor.

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„Wie dieses Ziel dann erreicht wird, wird allein dem Auftragnehmer überlassen.“ dad