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Cochem-Zell

Corona: Das gilt in Cochem-Zells Kliniken

Von David Ditzer
Um die Patienten vor einer möglichen Corona-Infektion zu schützen, gilt am Cochemer Krankenhaus seit dem 3. November ein Besuchsverbot. Auch das Klinikum Mittelmosel in Zell hat ein solches verhängt. Der „Lockdown light“ gibt die Marschroute vor: Kontakte reduzieren, wo es nur geht.  Foto: Kevin Rühle
Um die Patienten vor einer möglichen Corona-Infektion zu schützen, gilt am Cochemer Krankenhaus seit dem 3. November ein Besuchsverbot. Auch das Klinikum Mittelmosel in Zell hat ein solches verhängt. Der „Lockdown light“ gibt die Marschroute vor: Kontakte reduzieren, wo es nur geht. Foto: Kevin Rühle

Der von Bund und Ländern verordnete „Lockdown light“ ist da. Doch wie wirkt sich das auf die Arbeit der beiden Krankenhäuser im Kreis Cochem-Zell aus? Sowohl das Marienkrankenhaus Cochem als auch das Klinikum Mittelmosel in Zell haben mit generellen Besuchsverboten auf die neuerliche Zuspitzung der Corona-Lage reagiert. Ausnahmen davon sind nur in Not- und Härtefällen, zu bestimmten Zeiten und nach vorheriger Absprache möglich. Allerdings gibt es auch gute Nachrichten: Beide Häuser haben aktuell nur wenige an Covid-19 erkrankte Patienten in Behandlung und Kapazitäten für mögliche weitere Fälle frei – selbst bei schweren Infektionsverläufen. Und die Belegschaft selbst ist nach Angaben der Krankenhausträger bisher weitgehend von Coronainfektionen verschont geblieben.

Lesezeit: 3 Minuten
Derzeit gibt es im Marienkrankenhaus Cochem nur einen Covid-19-Patienten, der nur milde Symptome zeige. Keine Covid-19-Patienten sind auf der Intensivstation, teilt die Presseabteilung der Marien-Gruppe am frühen Dienstagnachmittag mit. Weiter heißt es: „Für die Behandlung von Covid-19-Patienten werden im Marienkrankenhaus aktuell ständig zwei Betten auf der Intensivstation und je zwei ...
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Was es mit der Freihaltepauschale auf sich hat

Per Gesetz erhielten Kliniken eine Pauschale für jedes Bett, das zwischen dem 16. März und dem 30. September für die Behandlung von COVID-19-Patienten freigehalten wurde.

So ist es auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums nachzulesen. Eine Fortführung dieser sogenannten Freihaltepauschale sei nicht notwendig, urteilte ein Expertenbeirat im August. Krankenhäuser mit Erlösausfällen und Mehrkosten infolge der Corona-Pandemie sollten aber künftig „einen individuellen Ausgleich mit den Kostenträgern vereinbaren können“. Ende Oktober berichtete das Ärzteblatt jedoch über eine Debatte um die Wiedereinführung der Freihaltepauschale. dad
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