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Cochem-Zell

Cochem-Zellerin im Kampf gegen Pharmakonzern: Duogynon-Opfer schöpft Hoffnung – nach zehn Jahren

Von Brigitte Meier
Von Ira G.s Kampf für eine Entschädigung aller Opfer des Hormonpräparats Duogynon hat die RZ Cochem-Zell schon vor zehn Jahren berichtet. Nun könnte doch noch Bewegung in die Sache kommen. Illustration: Svenja Wolf
Von Ira G.s Kampf für eine Entschädigung aller Opfer des Hormonpräparats Duogynon hat die RZ Cochem-Zell schon vor zehn Jahren berichtet. Nun könnte doch noch Bewegung in die Sache kommen. Illustration: Svenja Wolf Foto: Illustration: Svenja Wolf

Vor zehn Jahren berichtete unsere Zeitung über das Schicksal einer damals 35-jährigen Frau und ihrer Eltern aus dem Kreis Cochem-Zell, die eine Klage gegen den Pharmakonzern Bayer-Schering unterstützten. Die Mutter der jungen Frau hatte im Jahr 1975 auf Anraten ihres Arztes das bis Anfang der 80er-Jahre hergestellte Hormonpräparat Duogynon eingenommen. Das Mittel wurde damals als Schwangerschaftstest eingesetzt – mit der Folge, dass zahlreiche Frauen Kinder mit körperlichen Missbildungen auf die Welt brachten. Auch die heute 45-jährige Ira G., die ihren vollen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, zählt sich zu den Opfern von Duogynon. Sie ist Mitglied des Netzwerks Duogynon, das bereits seit den 70er-Jahren für die Anerkennung des Zusammenhangs zwischen dem Hormonpräparat und den Missbildungen kämpft. Ohne Erfolg, obwohl zahlreiche Studien den Zusammenhang klar erkennen. Fakten werden aus Sicht des Netzwerks vertuscht, Klagen gegen Bayer wegen Verjährung abgewiesen. Jetzt endlich leitet das Bundesministerium für Gesundheit eine Untersuchung ein. Ira G. und die geschätzten 1000 Opfer allein in Deutschland hoffen nun, dass sie doch noch entschädigt werden.

Lesezeit: 3 Minuten
Ira G.s Leben beginnt mit gesundheitlichen Problemen. Das Baby wird mit Klumpfüßchen, Fehlbildungen der Harnröhre und der Wirbelsäule geboren. Im Laufe ihres Lebens erträgt Ira G. zahlreiche Operationen. Die 45-Jährige kann sie gar nicht mehr zählen: „Es werden insgesamt fast 20 sein.“ Ihre verformten Kinderfüßchen werden mit Gipsverbänden und chirurgisch ...
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Duogynon-Debatte dauert an

In einem Artikel der „Deutschen Apotheker Zeitung“ unter dem Titel „Der Fall Duogynon – ein zweiter Contergan-Skandal“ vom 4. Oktober 2018 (Autor: Dr. Niklas Lenhard-Schramm) ist unter anderem zu lesen: „Die Einführung Duogynons 1950/57 erfolgte noch in der vorgesetzlichen Zeit des Arzneimittelrechts.

Voraussetzung für die Herstellung neuer Arzneifertigwaren war allein eine behördliche Ausnahmegenehmigung ...“. Das dazugehörige Verfahren, für das ärztliche Erfahrungsberichte ausreichten, habe die Sicherheit der Präparate „kaum gewährleisten“ können. dad
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