Was Land und Kammer mit den Staatsehrenpreisen würdigen
Ehren- und Staatsehrenpreise beziehen sich nicht auf einen bestimmten Wein oder Sekt, sondern auf die durchgehend hohe Qualität eines Erzeugers, also eines Weingutes, einer Kellerei oder Erzeugergemeinschaft. Sie stellen damit eine Auszeichnung des Betriebes dar, führt die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in einer Pressemitteilung erläuternd aus. Staatsehrenpreise stiftet das Land Rheinland-Pfalz. Ihre Anzahl richtet sich nach der Zahl der in den Regionen Rheinhessen, Pfalz und Rheinland-Nassau im Jahresverlauf vergebenen Auszeichnungen der Landesprämierung, also den Kammerpreismünzen in Gold, Silber und Bronze. Pro 200 Kammerpreismünzen in diesen Anbaugebieten wird ein Staatsehrenpreis vergeben.
Einen Staatsehrenpreis erhält ein Betrieb, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt: Zum einen muss der Betrieb eine Mindestanzahl von Weinen bei der Landesprämierung anstellen. Diese Mindestanzahl ist abhängig von der bewirtschafteten Rebfläche des Betriebes. Je größer ein Betrieb ist, desto mehr Weine und/oder Sekte hat er anzustellen. Außerdem wird berücksichtigt, dass eine Mindestmenge bezogen auf seine Erntemeldung (Durchschnitt aus den vergangenen drei Jahren) angestellt wird.
Sind diese beiden Kriterien erfüllt, so entscheidet der Punktedurchschnitt der am höchsten bewerteten Anstellungen. Die Anzahl der zur Berechnung herangezogenen Anstellungen richtet sich nach dem Erreichen der oben genannten Mindestmenge. Die Goldene Kammerpreismünze erhält ein Wein oder Sekt, der zwischen 4,5 und 5 Punkte bewertet wird, Silber wird bei 4 bis 4,49 Punkten und Bronze bei 3,5 bis 3,99 Punkten vergeben. Die genauen Kriterien sind in den Bestimmungen der Landesprämierung festgelegt.