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Cochem-Zell

Cochem-Zeller Betriebe sichern sich drei Staatsehrenpreise: Bruttiger Jungwinzer (21) wiederholt die Kür

Von 
David Ditzer
Stoßen auf den zweiten Staatsehrenpreis in Folge an: Philipp Schneiders (21) und sein Vater Stephan (49) haben mit ihren Weinen die Juroren der Landwirtschaftskammer überzeugt. Im Keller des Bruttiger Weinguts führt der Junior allein Regie.  Foto: Thomas Welz, Heimat- und Naturfotograf, Bruttig
Stoßen auf den zweiten Staatsehrenpreis in Folge an: Philipp Schneiders (21) und sein Vater Stephan (49) haben mit ihren Weinen die Juroren der Landwirtschaftskammer überzeugt. Im Keller des Bruttiger Weinguts führt der Junior allein Regie. Foto: Thomas Welz, Heimat- und Naturfotograf, Bruttig

Ein beachtlicher Erfolg ist dem Bruttiger Jungwinzer Philipp Schneiders vom Weingut Stephan Schneiders gelungen: Der 21-Jährige holt für das elterliche Weingut den zweiten Staatsehrenpreis der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in Folge. Generell haben die Cochem-Zeller Winzer bei Verleihung der Ehrenpreise, Staatsehrenpreise und Großen Staatsehrenpreise zum Abschluss eines jeden Prämierungsjahres wieder mit Spitzenleistungen überzeugt. So gingen drei von insgesamt zwölf Staatsehrenpreisen für das Anbaugebiet Mosel ins Cochem-Zeller Land, und zwar nicht nur nach Bruttig-Fankel, sondern auch nach Ernst (Weingut Lönartz-Thielmann) und Senheim (Weingut Markus Görgen). Je ein Ehrenpreis des Kreises Cochem-Zell geht zudem an das Nehrener Weingut Daniel Theisen sowie die Edeldestillerie Jörg Blenz (Pommern). Letztere erhält ihn für besondere Leistungen bei der Landesprämierung für Edelbrände. Ein Ehrenpreis der Landfrauen Rheinland-Pfalz geht ebenfalls nach Bruttig-Fankel, an Karola Klein vom Weingut Klein-Götz.

Lesezeit: 3 Minuten
Stephan Schneiders ist mächtig stolz auf seinen Sohn Philipp, der im Keller des Bruttiger Weinguts uneingeschränkt das Sagen hat: „An der Mosel wird es nicht viele geben, die in dem Alter schon zwei Staatsehrenpreise besitzen“, sagt der 49-Jährige. Den ersten hatte der Junior im vergangenen Jahr eingeheimst (die RZ berichtete). ...
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Was Land und Kammer mit den Staatsehrenpreisen würdigen

Ehren- und Staatsehrenpreise beziehen sich nicht auf einen bestimmten Wein oder Sekt, sondern auf die durchgehend hohe Qualität eines Erzeugers, also eines Weingutes, einer Kellerei oder Erzeugergemeinschaft. Sie stellen damit eine Auszeichnung des Betriebes dar, führt die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in einer Pressemitteilung erläuternd aus. Staatsehrenpreise stiftet das Land Rheinland-Pfalz. Ihre Anzahl richtet sich nach der Zahl der in den Regionen Rheinhessen, Pfalz und Rheinland-Nassau im Jahresverlauf vergebenen Auszeichnungen der Landesprämierung, also den Kammerpreismünzen in Gold, Silber und Bronze. Pro 200 Kammerpreismünzen in diesen Anbaugebieten wird ein Staatsehrenpreis vergeben.

Einen Staatsehrenpreis erhält ein Betrieb, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt: Zum einen muss der Betrieb eine Mindestanzahl von Weinen bei der Landesprämierung anstellen. Diese Mindestanzahl ist abhängig von der bewirtschafteten Rebfläche des Betriebes. Je größer ein Betrieb ist, desto mehr Weine und/oder Sekte hat er anzustellen. Außerdem wird berücksichtigt, dass eine Mindestmenge bezogen auf seine Erntemeldung (Durchschnitt aus den vergangenen drei Jahren) angestellt wird.

Sind diese beiden Kriterien erfüllt, so entscheidet der Punktedurchschnitt der am höchsten bewerteten Anstellungen. Die Anzahl der zur Berechnung herangezogenen Anstellungen richtet sich nach dem Erreichen der oben genannten Mindestmenge. Die Goldene Kammerpreismünze erhält ein Wein oder Sekt, der zwischen 4,5 und 5 Punkte bewertet wird, Silber wird bei 4 bis 4,49 Punkten und Bronze bei 3,5 bis 3,99 Punkten vergeben. Die genauen Kriterien sind in den Bestimmungen der Landesprämierung festgelegt.

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