Verdachtsfälle brauchen die Original-Verordnung, um in die Teststation zu gelangen - Es gibt keine einheitliche Regelung, wie Mediziner damit umgehen
Bürokratie: Arztpraxen kämpfen mit den Abläufen in Cochem-Zell
Am Eingang der Teststation in Cochem warten in Schutzanzüge gehüllte Einsatzkräfte auf Verdachtsfälle. Mehr als 50 kommen am Mittwoch. Foto: drü
Daniel Rühle

Eine Szene vor der Redaktion der Cochemer Rhein-Zeitung wirkte in den vergangenen Wochen durchaus bedrohlich. Eine Mitarbeiterin mit Schutzanzug nimmt, außerhalb der Praxis, eine Probe von Corona-Verdachtsfällen. Damit dies nicht mehr geschieht, – und Patienten auch nicht in die Nähe der Praxen kommen – läuft seit Mittwoch die Teststation im Innenhof der Kreisverwaltung in Cochem. So sollen die Ärzte entlastet und das Ansteckungsrisiko minimiert werden. Das Problem: Damit die Menschen, die sich auf das Coronavirus testen lassen wollen und müssen, Zugang zur Teststation bekommen, müssen sie ein Dokument vorzeigen, das ihnen die Ärzte übergeben sollen. Das macht den Sinn der Teststation zunichte.

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In Kaisersesch hat eine Arztpraxis für das Problem eine Lösung gefunden – auch wenn diese aufwendig erscheinen mag. Die betroffenen Patienten werden angewiesen, einen Dritten damit zu beauftragen, das Dokument, ein Schreiben vom zuständigen Labor, abzuholen und dann dem Menschen mit einer vermeintlichen Coronainfektion zu übergeben.

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