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Ulmen

Büchel-Petitionen wurden an zuständige Räte weitergeleitet: Friedensaktivist erhält Klagen aufrecht

Friedensaktivist Hermann Theisen hat das Verwaltungsgericht in Koblenz angerufen, weil Kreis, Stadt und VG Ulmen aus seiner Sicht in seinen Augen nicht korrekt mit seinen Büchel-Petitonen umgegangen waren.  Foto: Dieter Junker
Friedensaktivist Hermann Theisen hat das Verwaltungsgericht in Koblenz angerufen, weil Kreis, Stadt und VG Ulmen aus seiner Sicht in seinen Augen nicht korrekt mit seinen Büchel-Petitonen umgegangen waren. Foto: Dieter Junker

Sowohl der Kreis Cochem-Zell wie auch die Verbandsgemeinde (VG) und die Stadt Ulmen haben mittlerweile die Petitionen, die Hermann Theisen aus Heidelberg an die Verwaltungen geschickt hatte, an ihre Ratsmitglieder weitergeleitet. Dies teilten die Verwaltungen dem Verwaltungsgericht Koblenz mit. Theisen hatte dort Klage erhoben, weil die Verwaltung in Ulmen die Briefe zunächst zurückgeschickt, die Kreisverwaltung die Briefe nicht weitergeleitet hatte (RZ berichtete).

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„Der Kreis, die Stadt und die Verbandsgemeinde Ulmen haben letztlich erst durch die vor dem Verwaltungsgericht Koblenz erhobenen Klagen ihre Bereitschaft entwickelt, die Brief-Petitionen anzunehmen, um sich somit des Petitionsbegehrens anzunehmen“, betont Hermann Theisen, der die Klagen aufrechterhalten will. „Mir geht es darum, dass das Gericht feststellt, dass die Behörden ...