Büchel/Koblenz
Bücheler Blockadeaufruf hat juristisches Nachspiel
Protest gegen Atomwaffen in Büchel - Friedensaktivisten blockieren für 24 Stunden die Eingänge zum Jagdbombergeschwader 33.
Kevin Ruehle

Büchel/Koblenz - Die Blockade des Fliegerhorstes Büchel vom vergangenen Wochenende hat ein juristisches Nachspiel. Wegen der öffentlichen Aufforderung zu einer Straftat hat das Amtsgericht Koblenz gegen Hermann Theisen aus Heidelberg einen Strafbefehl in Höhe von 600 Euro (30 Tagessätze) erlassen.

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Von Dieter Junker Theisen hatte im April und im Mai vor dem Fliegerhorst in Büchel und vor dem Hauptbahnhof in Koblenz ein Flugblatt verteilt, in dem er zu der Fastenaktion und der anschließenden Blockade des Stationierungsgeländes aufgerufen hatte.

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