Mainzer Friedensaktivistin will in Karlsruhe Aufhebung ihrer Verurteilung wegen Protestaktion in Büchel erreichen
Büchel-Aktivistin: Mit 20. Verfassungsbeschwerde „Justitia aufwecken“
verfassungsbeschwerde
BUZ: Lies Welker (Mitte) übergibt in Begleitung des US-Amerikaners John LaForge, der ebenfalls eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht hatte, ihre Beschwerde dem Bundesverfassungsgericht. Foto: Marion Küpker
Marion Küpker

Die Mainzer Lehrerin Lies Welker hat in der vergangenen Woche in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung im Zusammenhang mit einer Aktion zivilen Ungehorsams in Büchel eingereicht. Es ist die 20. Verfassungsbeschwerde seit 1997, die vor dem Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit Verurteilungen von Friedensaktivisten wegen Protestaktionen am Fliegerhorst Büchel eingereicht wurde.

Lies Welker war im April 2019 während einer Protestaktion von Atomwaffengegnern in den Bundeswehr-Luftwaffenstützpunkt in der Eifel eingedrungen, um so gegen die nukleare Teilhabe Deutschlands zu protestieren, wonach deutsche Tornado-Piloten den Einsatz mit US-amerikanischen Atomwaffen üben und im Ernstfall auch durchführen würden.

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