Plus
Ulmen/Koblenz

Briefe nicht weitergeleitet: Büchel-Petitionen nun ein Fall für die Justiz

Von Dieter Junker
Friedensaktivist Hermann Theisen hat das Verwaltungsgericht in Koblenz angerufen, weil Kreis, Stadt und VG Ulmen aus seiner Sicht in seinen Augen nicht korrekt mit seinen Büchel-Petitonen umgegangen waren.  Foto: Dieter Junker
Friedensaktivist Hermann Theisen hat das Verwaltungsgericht in Koblenz angerufen, weil Kreis, Stadt und VG Ulmen aus seiner Sicht in seinen Augen nicht korrekt mit seinen Büchel-Petitonen umgegangen waren. Foto: Dieter Junker

Muss eine Kommune Petitionen auch zu allgemeinpolitischen Themen an ihre Ratsmitglieder weiterleiten oder darf sie dies verweigern? Mit dieser Frage wird sich wohl das Verwaltungsgericht Koblenz beschäftigen müssen. Im konkreten Fall geht es um Petitionen an den Verbandsgemeinde- und den Stadtrat Ulmen, in denen an die Kommunalparlamente appelliert wird, sich dafür einzusetzen, dass die nukleare Teilhabe der Bundeswehr auf dem Fliegerhorst öffentlich gemacht und beendet wird. Geklagt hat Hermann Theisen aus der Nähe von Heidelberg, der die Petitionen an die beiden Kommunen geschickt hat.

Lesezeit: 3 Minuten
Hermann Theisen, der sich seit Jahrzehnten in der Friedensbewegung engagiert und wiederholt auch an Aktionen rund um Büchel beteiligt war, schickte Anfang Mai Brief-Petitionen an die Mitglieder des Stadt- und des Verbandsgemeinderates Ulmen. „Mir geht es darum, eine öffentliche Debatte über die Themen Atomwaffen, nukleare Teilhabe und Modernisierung der Atomwaffen ...