Koblenz
Blockade-Aufruf war doch keine Nötigung

Koblenz. Das Landgericht Koblenz hat gestern das Urteil des Amtsgerichts Koblenz gegen Hermann Theisen aus Heidelberg wegen der Verteilung eines Aufrufs zur sogenannten Musikblockade des Luftwaffenstützpunktes Büchel 2013 aufgehoben und ihn vom Vorwurf des öffentlichen Aufrufs zu einer Straftat freigesprochen. In erster Instanz war er zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden.

Lesezeit 2 Minuten
Von unserem Mitarbeiter Dieter Junker Stellt der Aufruf, den Hermann Theisen im April und im Mai vergangenen Jahres in Koblenz und vor dem Fliegerhorst Büchel verteilt hat, eine Straftat, also den Aufruf zu einer Nötigung, dar oder nicht? Dies war letztendlich die entscheidende Frage, der sich die Fünfte kleine Strafkammer des Koblenzer Landgerichts stellen musste.

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